Was passiert bei einem Zahlungsverzug?
Ihre Rechnung ist grundsätzlich mit Erhalt fällig. Rein rechtlich befinden Sie sich bereits am Folgetag in Verzug. Da wir um die Problematik der Banklaufzeiten von Überweisungen wissen, schießen wir aber nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen.
Sofern Ihre Rechnung nach einigen Tagen noch immer offen ist, erhalten Sie eine freundliche kostenfreie Erinnerung. Auf diese sollten Sie bitte durch sofortige Zahlung reagieren, denn spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung.
Die Mahngebühr beträgt mindestens 4,00 Euro je Mahnung. Ab der 2. Mahnung versenden wir diese gebührenpflichtig per Post. Mahngebühren und mit der Mahnung in Zusammenhang stehende Verwaltungsgebühren werden durch uns keinesfalls zurückgenommen, sofern Sie in Verzug waren, auch nicht, wenn Sie die offene Rechnung am Tag der Mahnung überwiesen haben, denn zu diesem Zeitpunkt befanden Sie sich schon in Verzug. Das Erstellen einer Mahnung verursacht einen nicht zu unterschätzenden Aufwand.
Sofern unsere Mahnungen unbeantwortet bleiben, lösen wir eine kostenpflichtige Webserversperre aus und behalten uns die außerordentliche Kündigung vor. Wir übergeben die Forderung dann einem Inkassobüro. Die Tätigkeit des Inkassobüros wird ebenfalls in Rechnung gestellt.
Aber soweit muß es ja nicht kommen, weil Sie mit unserer Leistung zufrieden sein werden und Ihre Rechnungen gern und immer pünktlich bezahlen.